Zum Hauptinhalt springen

AGB der Skiabteilung Munderkingen

Wir freuen uns über jede Anmeldung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Skiabteilung Munderkingen:

  1. Anmeldungs- und Zahlungsverfahren
  2. Rücktritts- und Stornobedingungen
  3. Versicherungsschutz
  4. Jugendschutz
  5. Sonderregelungen COVID-19
  6. Beförderungsbedingungen
  7. Datenschutz

1. Anmeldung

Wir weisen darauf hin, dass telefonische, schriftliche oder per E-mail eingegangene Anmeldungen bei uns bzw. den Organisatoren der Skiausfahrt verbindlich sind und Sie als Teilnehmer/angemeldete Person gelten. Anmeldungen auf diesen Wegen gelten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von freien Plätzen im Online-Buchungssystem. Bei der Online-Anmeldung gelten Sie durch das Ausfüllen der vorgegebenen Informationsfelder und dem Abschluss und Absendung der Buchung als Teilnehmer/angemeldete Person.

Die Zahlung erfolgt durch Einzug per Lastschrift. Mit der Anmeldung erteilen Sie der Skiabteilung des VFL Munderkingen die ausdrückliche Ermächtigung, den geschuldeten Reisepreis von dem angegebenen Konto einzuziehen.

Gleichzeitig erklären Sie als Inhaber des Internetanschlusses für jedwede Nutzung der Online-Anmeldung durch Sie oder Andere sowie für die Nutzung Ihres Kontos durch andere, insbesondere die in Ihrem Haushalt lebenden Volljährigen und Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren), zu haften. Sie erklären sich auch damit einverstanden, jedwede Nutzung dieser Website, die durch Minderjährige in Ihrem Namen oder auf Ihre Rechnung erfolgen, zu überwachen. Sie gewährleisten weiterhin, dass alle Informationen, die von Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes bei Nutzung dieser Website angegeben werden, richtig und vollständig sind.

Jeder Teilnehmer muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein. Werden bei Auslandsreisen Teilnehmer ohne gültige Ausweispapiere beim Grenzübergang zurückgewiesen, gehen die (Rück-) Reisekosten und die entstandenen Ausfallgebühren o. ä. zu Lasten des Teilnehmers. Auch für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

2. Rücktritts- und Stornobedingungen

Als Teilnehmer/ angemeldete Person können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei den Organisatoren oder Online. Treten Sie von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen:

Bei Ausfahrten mit/ohne Übernachtung             

            - ab 14.-7. Tag vor Reiseantritt             25 %

            - ab 6.-1. Tag vor Reiseantritt                50 %

            - bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 %  des Reisepreises

Für die angebotenen Kurse:

            - ab 14.-7. Tag vor Kursbeginn              25 %

            - ab 6.-1. Tag vor Kursbeginn                50 %

            - bei Nichterscheinen/ Abmeldung am Tag des Kursbeginns 100 % der Kursgebühr.

Liftkarten werden im Reisepreis nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Teilnehmer ist es unbenommen, nachzuweisen, dass der entstandene Aufwand niedriger ist.

Der Reiseveranstalter kann wegen zu geringer Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl) oder bei ungenügender Schneelage vom Reisevertrag zurücktreten. Die bis dahin gezahlten Beträge werden zurückerstattet. Es kann kein weiterer Anspruch geltend gemacht werden. Des Weiteren ist der Reiseveranstalter befugt, wegen eventuell unvorhersehbarer Umstände das Reiseziel oder die Reiseroute zu ändern, soweit keine erheblichen Mehrkosten für die Teilnehmer entstehen.

Bezüglich der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie wird auf Punkt 5 der AGB verwiesen.

3. Versicherungsschutz

Es besteht kein Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei allen unseren Veranstaltungen gemäß den Sportversicherungsbedingungen des WLSB. Die Skiabteilung Munderkingen ist nur vermittelnd tätig und übernimmt für die Teilnehmer in deren Auftrag und Rechnung die Reservierung der Unterkunft und der weiteren Verkehrsleistungen.

4. Jugendschutz

Jugendliche unter 10 Jahre dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen der Skiabteilung des VfL Munderkingen teilnehmen. Jugendliche vom vollendeten 10.-16. Lebensjahr können alleine nur mit Genehmigung eines Erziehungsberechtigten an Veranstaltungen der Skiabteilung des VfL Munderkingen teilnehmen.

Die Einwilligung zur Teilnahme eines Minderjährigen an einer Ausfahrt gilt durch die Zustimmung auf der Homepage durch die Anmeldung als erteilt. Durch die Einwilligung gestattet der Erziehungsberechtigte dem Minderjährigen an der dort bezeichneten Ausfahrt teilzunehmen. Er übernimmt die alleinige Verantwortung. Der Erziehungsberechtigte wird darauf hingewiesen, dass die VfL/Abteilung Ski keine Aufsicht während der Ausfahrt übernimmt. Sofern die Teilnahme an einem Skikurs gebucht ist, beschränkt sich die Aufsicht ausschließlich auf den Zeitraum während der Abhaltung des Skikurses.

5. Sonderregelungen COVID-19

Die Gesundheit aller Akteure hat immer oberste Priorität. Durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben setzt die Skiabteilung Munderkingen alles daran, Infektionen im Rahmen der Angebote zu verhindern.

Die Pandemie erfordert eine besondere Organisation der Angebote. Die Skiabteilung informiert die Teilnehmer eines Angebotes frühzeitig und regelmäßig über mögliche Ausfallrisiken in Verbindung mit der aktuellen Situation auf der Homepage und per E-mail.

Die Skiabteilung Munderkingen hat daher nach den Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Skiverbandes ein umfassendes Hygiene- und Schutzkonzept erstellt, das für jedermann jederzeit auf der Homepage der Skiabteilung Munderkingen einsehbar ist. Das Hygienekonzept der Skiabteilung Munderkingen ist zwingend einzuhalten.

Jeder Teilnehmer ist gemäß dem Hygienekonzept zur Selbstauskunft zum Gesundheitszustand, Aufenthaltsort in Risikogebieten und Kontakt mit COVID-19 Infizierten verpflichtet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Hygienekonzepten für Sport

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und/oder
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen
  • Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen

von Gesetzes wegen von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen sind.

Die Organisatoren und Skilehrer der Skischule Munderkingen sind verpflichtet und berechtigt, die Einhaltung dieses Hygiene- und Schutzkonzepts sowie im Reisebus und vor Ort geltende Abstands- und Hygieneregeln zu kontrollieren und erforderlichenfalls zum Schutz aller Teilnehmer und Skilehrer geeignete Maßnahmen zur Einhaltung anzuordnen. Im Fall von Verstößen gegen das Hygiene- und Schutzkonzept oder die Abstands- und Hygieneregeln sind die Organisatoren ermächtigt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Änderungen, Einschränkungen, Ausschlüsse oder Absagen von Veranstaltungen).

Erfolgt aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie eine Absage einer Veranstaltung durch die Skiabteilung fallen für die Teilnehmer für die abgesagte Veranstaltung keine Kosten an. Die bis dahin gezahlten Beträge werden zurückerstattet. Es kann kein weiterer Anspruch geltend gemacht werden.

Aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verdacht auf COVID-19 Erkrankung) kann der Kurs jederzeit kostenfrei storniert werden. Die Skiabteilung behält sich die Prüfung wichtiger Gründe vor. Ansonsten gelten die Rücktritts- und Stornobedingungen unter Punkt 2 der AGB.

Die Skiabteilung Munderkingen sichert allen Kunden und Skilehrern zu, dass jeder persönlich und umgehend informiert wird, wenn sie während oder nach einer Veranstaltung Kenntnis von der Infektion eines Teilnehmers erlangt. Die Skiabteilung empfiehlt darüber hinaus jedem Kunden und Skilehrer dringend, die Corona Warn App der Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone an den Kurstagen stets mitzuführen. Die Skiabteilung behält sich die Freigabe zur Weitergabe persönlicher Daten an Dritte vor, sofern dies aufgrund der Pandemie notwendig ist. Die Daten werden spätestens vier Wochen nach Beendigung des Angebots vernichtet.

6. Beförderungsbedingungen

Unsere Ausfahrten, welche eine von uns organisierte Anreise per Bus oder Bahn beinhalten, unterliegen § 2 Abs. 5a PBefG. Bei Beförderungen mit Omnibussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der Haftpflichtversicherungsvorschriften bzw. der gesetzlichen Bestimmungen. Das von uns ausgewählte Busunternehmen WALK REISEN ist Inhaber einer Personenbeförderungsgenehmigung. Die Beförderung mit Privat PKW erfolgt auf eigene Verantwortung der Mitreisenden.

7. Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) in Kraft. Sie vereinheitlicht den Datenschutz innerhalb der EU und schützt die Rechte der Betroffenen stärker. Der Schutz Ihrer Daten ist der Skiabteilung Munderkingen sehr wichtig. Unsere Richtlinien zum Datenschutz können jederzeit auf der Homepage der Skiabteilung eingesehen werden.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass alle Bilder, die während der Teilnahme an einer gebuchten Aktivität oder einer Veranstaltung von den Teilnehmern aufgenommen wurden auf unserer Internet Homepage www.skiabteilung-munderkingen.de gezeigt werden dürfen. Einer Aufforderung eines Teilnehmers zum Entfernen einzelner Bilder kommen wir in angemessener Zeit nach.                                              

                                                                                   November 2020